Projektförderung aus Studiengebühren

Es besteht die Möglichkeit, aus Studienbeiträgen bereichsübergreifende Projekte zu fördern. Darunter fallen z.B. Workshops, Vorträge u.a.m., die über den Rahmen einer Klassenveranstaltung hinaus der Lehre zugute kommen.
Anträge auf Unterstützung solcher Projekte können ab sofort bis spätestens 15.11.07 schriftlich an die Studentenvertretung gerichtet werden (bitte in Papierform, nicht als E-Mail).
Über die Bewilligung einer Förderung entscheidet ein- bis zweimal im Semester der zuständige Ausschuss. Alle Anträge werden in der Vollversammlung am Donnerstag 22. 11. um 12:30 Uhr der Studentenschaft vor- und zur Diskussion gestellt.

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